Erfolgreich und engagiert bei Trennung und Scheidung in Heilbronn

Wenn Sie einen wirklich guten oder sogar den für Sie besten Anwalt für Ihre Scheidung in Heilbronn suchen, dann sind Sie hier richtig!

Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn – Ihre Spezialisten bei Trennung und Scheidung

Als ausgewiesene Spezialisten im Bereich des Familienrechts und damit rund um das Thema Scheidung, Trennung und Familienrecht in Heilbronn vertreten wir Sie gerne und kompetent außergerichtlich sowie vor Gericht und zwar Bundesweit.

In unserer Kanzlei haben wir uns auf Themen wie Familienrecht spezialisiert. Bei uns erhalten Sie Rat, Hilfe und Unterstützung von Fachanwälten für Familienrecht in unserer Kanzlei mit Stammsitz im - aus dem 18. Jahrhundert stammenden - Kutscherhaus in unmittelbarer Nähe vom Zentrum und Hauptbahnhof Heilbronn.

Wie allgemein bekannt sein dürfte, ist nicht jede Ehe für die Ewigkeit bestimmt. Eine bestehende Ehe kann deshalb beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch Scheidung aufgehoben werden.

Grundsätzlich gilt, dass eine bestehende Ehe geschieden werden kann, wenn die Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben, wobei die Trennung auch bereits in der Ehewohnung erfolgen kann. Dies setzt aber voraus, dass jeder Ehegatte seine eigenen Wege geht und eine Trennung von „Tisch und Bett“ erfolgt, was bedeutet, dass jeder Ehegatte sich nur noch um sich selbst kümmert.

Leichter darzulegen und zu beweisen ist die erfolgte Trennung natürlich durch eine räumliche Trennung, sprich durch den Auszug.

Neben dem Ablauf des Trennungsjahres ist es erforderlich, dass der beide Ehepartner die Ehe als gescheitert betrachten oder aber - sollte ein Ehepartner an der Ehe trotz Trennung festhalten wollen – dass die Zerrüttung der Ehe durch das Gericht festgestellt wird.

In engen Grenzen ist auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung in besonderen Härtefällen(sog. Härtefallscheidung) möglich, wobei in diesem Fall die Gründe für den Härtefall in dem anderen Ehepartner liegen und vor Gericht bewiesen werden müssen.

Wir beraten und vertreten Sie zu folgenden Themen:

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhalt für Ehegatten, Kinder und nichteheliche Partner
  • Vermögensteilung und Zugewinnausgleich
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Regelung der Ehewohnung, Ausscheiden aus dem gemeinsamen Mietvertrag
  • Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Eheverträge, notarielle Trennungsvereinbarungen, notarielle Scheidungsfolgenvereinbarungen

Bevor es zum Rosenkrieg kommt.

Lassen Sie uns zusammen Wege finden für eine einvernehmliche Trennung. Das schont Nerven, Gesundheit und ist kostengünstiger als eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung.

Vereinbaren Sie ein Gespräch zur Erstberatung mit uns.

Rufen Sie uns an: 07131 2039260

 

Ihre Kanzlei Schmidt & Doderer